Stadt und Kanton St.Gallen beabsichtigen, in der Stadt St.Gallen flächendeckend Tempo 30 einzuführen. Sie berufen sich dabei auf die Lärmschutz-Verordnung vom 15. Dezember 1986 (LSV). Wir (d.h. der Kantonale Gewerbeverband St.Gallen sowie Gewerbe Stadt St.Gallen) lehnen die flächendeckende Einführung von Tempo 30 in der Stadt St.Gallen ausdrücklich ab und legen Ihnen die Gründe in der Vernehmlassung dar. Wir beantragen, auf die Umsetzung des Konzeptes zu verzichten und die darin aufgeführten Massnahmen ersatzlos zu streichen.

Vernehmlassung Tempo30

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